Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "KVVG (Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz)" vom 01. November2024. Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.
Gewählt für vier Jahre
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 16 Jahre alt ist und seit 6 Monaten am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 18 Jahre alt ist bzw. das 75 Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Kirchenvorsteher werden für jeweils vier Jahre gewählt.
Vorsitzender des Kirchenvorstandes: Pfarrer Davis Puthussery (Stellvertreter Thomas Harren)
Finanzausschuss: Thomas Harren & Christian Leyer
Friedhofsausschuss: Markus Meinold & Heinz-Werner Ferber
Bau- und Liegenschaftsausschuss: Dietmar Voß & Christian Leyer
Personalausschuss: Petra Schwennecker & Pfarrer Davis Puthussery
Dientgeberbeauftragter f. d. Arbeits- und Gesundheitsschutz: Christian Leyer (Stellvertreterin Petra Schwennecker)
Vertreter für die Verbandsvertretung: Heinz-Werner Ferber & Christian Leyer
Vertreter für den Pfarreirat: Dietmar Voß