Katholischer Nordenfriedhof

Der Friedhof gehört zur Kirchengemeinde. Er bietet verschiedene Bestattungsmöglichkeiten an. Diese werden auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.

In der Trauerhalle können Trauergesellschaften bis zu 60 Personen gut Platz finden. Es stehen zwei Abschiedsräume zur Verfügung.

Der Friedhof wird durch die Zentralrendantur in Werne verwaltet. Ansprechpartner vor Ort ist der Friedhofsgärtner. Weiteres dazu auf den nachfolgenden Seiten.

Die Friedhofsordnung und weitere Dokumente können heruntergeladen werden.

Die nachstehende Übersicht über die Bestattungsformen auf dem Nordenfriedhof dient lediglich der Information. Rechtlich maßgebend ist allein die Friedhofsordnung einschl. der Friedhofsgebührenordnung und Entgeltordnung des Friedhofsgärtners, einsehbar unter www.clemensaugustgrafvongalen.de/einrichtungen/friedhof.

Infos

Ansprechpartner

Friedhofsgärtner                   
Herr Langen  
                    
Sudetenweg 4a                       
59065 Hamm                       
Tel.: 0170 14 90 430                   
E-Mail: mlservice@gmx.net               
Beratung von Angehörigen vor Ort            
beim Aussuchen neuer Grabstätten

                           

Zentralrendantur
Frau Gräwe

Stockumer Straße 180
59368 Werne
Tel.: 02389/5297-137
E-Mail: graewe@bistum-muenster.de
Gebührenbescheide
Grabmalgenehmigungen
Gruftrückgaben


Pfarrbüro
Herz-Jesu

Karlsplatz 1
59065 Hamm
Tel.: 02381 62 966
E-Mail: clemensaugust-hamm@bistum-muenster.de

Bestattungsmöglichkeiten

Grabstätten auf dem Hammer Nordenfriedhof - Bankerheide/Huesmannweg Allgemeines (Stand: Februar 2023)


Ruhezeit: ist die Zeit, für die eine Grabstelle belegt werden darf. Diese beträgt für Urnenbestattungen 25 Jahre und für Sargbestattungen 30 Jahre (mit Ausnahme von Kindergräbern – hier beträgt sie 25 Jahre).

Nutzungsrecht: ist der Zeitraum, für den man das Recht auf die Nutzung der Grabstätte erwirbt. Dieser ist identisch mit der Ruhezeit und ist bei Wahlgräber durch Nachkauf verlängerbar.

Nutzungsgebühr: ist die an die Kirchengemeinde zu zahlende Gebühr, die für die Benutzung des Friedhofs, der Inanspruchnahme und Unterhaltung seiner Einrichtungen und Leistungen erhoben wird.

Bestattungsgebühr: ist das an den Friedhofsgärtner zu zahlende Entgelt für seine unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängenden Dienstleistungen.
    
Nutzung der Friedhofskapelle: Für die Nutzung der Friedhofskapelle fällt eine Gebühr in Höhe von 226,-€ an.

 

Wahlgrab für Erdbestattungen: ein- oder mehrstellig

Lage: auf dem Friedhof verteilt
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Ruhezeit: 30 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1485,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 102,-€/Stelle
Gesamt:    1587,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Die Grabstätte ist auf den für diese Bestattungsart zur Verfügung stehenden Flächen wählbar.
  • Die Grabstätte ist durch den/die Nutzungsberechtigte(n) zu pflegen oder pflegen zu lassen.
  • Die Grabstätte und der Grabstein können im Rahmen der Vorgaben der Friedhofsordnung gestaltet werden.
  • Auf jeder Grabstätte ist im Zeitraum von 30 Jahren eine Sargbeisetzung möglich.
  • Anstelle einer Sargbeisetzung sind auf einer freien Stelle zwei Urnenbeisetzungen möglich. Wird die zweite Urne innerhalb der Ruhefrist der ersten Urne beigesetzt, so fällt eine Gebühr für den Erwerb eines weiteren Nutzungsrechtes in Höhe von max. 733,-€ an.
  • Auf einer durch einen Sarg belegten Stelle ist eine weitere Urnenbeisetzung möglich. Es fällt eine Gebühr für den Erwerb eines weiteren Nutzungsrechtes in Höhe von max. 733,-€ an.
  • Die Ruhezeit muss der Dauer des Nutzungsrechtes entsprechen. Bei einer nachfolgenden Beisetzung ist das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte ggf. entsprechend zu verlängern.
  • Unabhängig hiervon kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte grundsätzlich verlängert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gebühr wird nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Gebührensatzung berechnet.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Grabstätte ist gegen eine Gebühr möglich. Dieses gilt sowohl für Sarg- als auch für Urnenbeisetzungen.
     

Wahlgrab für Urnenbestattungen: ein- oder mehrstellig

Lage: Feld V und W – mittig bis Ende des Hauptweges, rechts hinten
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 845,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt:    896,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Die Grabstätte ist auf den für diese Bestattungsart zur Verfügung stehenden Flächen wählbar.
  • Die Grabstätte ist durch den/die Nutzungsberechtigte(n) zu pflegen oder pflegen zu lassen.
  • Die Grabstätte und der Grabstein können im Rahmen der Vorgaben der Friedhofsordnung gestaltet werden.
  • Auf jeder Grabstätte ist im Zeitraum von 25 Jahren eine Urnenbeisetzung möglich.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann grundsätzlich verlängert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gebühr wird nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Gebührensatzung berechnet.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Grabstätte ist gegen eine Gebühr möglich.  

Pflegeleichte Rasenwahlgräber für Erdbestattungen: ein- oder mehrstellig

Lage: Feld K – mittig des Hauptweges, links hinten
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Ruhezeit: 30 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 2394,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt:    2445,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Die Grabstätte ist auf den für diese Bestattungsart zur Verfügung stehenden Flächen wählbar
  • Die Grabstätte ist überwiegend mit Rasen eingesät und wird durch die Kirche gepflegt. Am Kopfende der Grabstelle ist ein Streifen abgeteilt, der von den Hinterbliebenen bepflanzt oder als Mulchfläche angelegt werden kann.
  • Der Grabstein kann nach den Vorstellungen des Nutzungsberechtigten im Rahmen der Vorgaben der Friedhofsordnung gestaltet werden.
  • Auf jeder Grabstätte ist im Zeitraum von 30 Jahren eine Sargbeisetzung möglich.
  • Anstelle einer Sargbeisetzung sind auf einer freien Stelle zwei Urnenbeisetzungen möglich. Wird die zweite Urne innerhalb der Ruhefrist der ersten Urne beigesetzt, so fällt eine Gebühr für den Erwerb eines weiteren Nutzungsrechtes in Höhe von max. 733,-€ an.
  • Auf einer durch einen Sarg belegten Stelle ist eine weitere Urnenbeisetzung möglich. Es fällt eine Gebühr für den Erwerb eines weiteren Nutzungsrechtes in Höhe von max. 733,-€ an.
  • Die Ruhezeit muss der Dauer des Nutzungsrechtes entsprechen. Bei einer nachfolgenden Beisetzung ist das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte ggf. entsprechend zu verlängern
  • Unabhängig hiervon kann das Nutzungsrecht an der Wahlgrabstätte grundsätzlich verlängert werden. Die Gebühr wird nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Gebührensatzung berechnet.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Grabstätte ist gegen einer Gebühr möglich. Dieses gilt sowohl für Sarg- als auch für Urnenbeisetzungen.

Baumwahlgrab für Urnenbestattungen: ein- oder zweistellig

Lage: Feld BG – rechts neben der Friedhofskapelle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1702,50,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,- €/Stelle
Gesamt:    1753,50,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Die Grabstätte befindet sich im Traufbereich vorhandener Bäume unter einem Bodendeckerteppich. Die vorhandenen Natursteine innerhalb des Pflasterbandes dienen als Träger für Namensinschriften.
  • Die Grabstätte wird durch die Kirche gepflegt.
  • Eine Wahl des Grabsteins ist nicht möglich. Es wird eine Gitterschrift nach Vorgabe der Friedhofsordnung angefertigt.
  • Auf dem Natursteinpflasterband können Blumen und Kränze abgelegt sowie Grablichter aufgestellt werden. Weitere eigene Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nicht.
  • Auf jeder Grabstätte ist im Zeitraum von 25 Jahren eine Urnenbeisetzung möglich.
  • Die Grabstätten können auch als Partnergräber vergeben werden, wobei das Nutzungsrecht bei der späteren Urnenbeisetzung im Partnergrab auf die Dauer der erforderlichen Ruhezeit von 25 Jahren für die gesamte Grabstätte zu verlängern ist.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann grundsätzlich verlängert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gebühr wird nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Gebührensatzung berechnet.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Grabstätte ist gegen eine Gebühr möglich. 

Schriftzüge für Baumwahlgräber

Rosenwahlgrab für Urnenbestattungen: ein- oder mehrstellig

Lage: Feld RB – vor der Friedhofskapelle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1830,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt:    1881,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Hierbei handelt es sich um Rosengemeinschaftsgräber in einer hochwertig gestalteten Anlage, die mit Strauchrosen, Lavendel und Schmuckstauden bepflanzt und durch den Friedhofsträger gepflegt wird. Darüber hinaus bestehen für die Angehörigen keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Die Grabstätte ist auf den für diese Bestattungsart zur Verfügung stehenden Flächen als Einzel- oder Partnergräber wählbar.
  • Die Grabstätte wird durch die Kirche gepflegt.
  • Auf der Mauerkrone können Blumen und Gestecke abgelegt werden.
  • Eine Wahl des Grabsteins ist nicht möglich. An der Natursteinmauer werden Rosenblätter aus Bronzeguss mit Namensinschriften und den Lebensdaten befestigt.
  • Auf der Grabstätte ist im Zeitraum von 25 Jahren eine Urnenbeisetzung möglich.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann grundsätzlich verlängert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gebühr wird nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Gebührensatzung berechnet.
  • Die Ruhezeit muss der Dauer des Nutzungsrechtes entsprechen. Bei Partnergräbern ist bei einer nachfolgenden Beisetzung das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte ggf. entsprechend zu verlängern.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Grabstätte ist gegen eine Gebühr möglich.  

Rosenwahlgrab für Erdbestattungen: ein- oder mehrstellig

Lage: Feld RB – vor der Friedhofskapelle
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Ruhezeit: 30 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 2847,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 102,-€/Stelle
Gesamt:    2949,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Hierbei handelt es sich um Rosengemeinschaftsgräber in einer hochwertig gestalteten Anlage, die mit Strauchrosen, Lavendel und Schmuckstauden bepflanzt und durch den Friedhofsträger gepflegt wird. Darüber hinaus bestehen für die Angehörigen keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Die Grabstätte ist auf den für diese Bestattungsart zur Verfügung stehenden Flächen als Einzel- oder Partnergräber wählbar.
  • Die Grabstätte wird vollständig eingesät und durch die Kirche gepflegt.
  • Eine Wahl des Grabsteins ist nicht möglich. An den Natursteinen am Kopfende der Grabstellen werden Rosenblätter aus Bronzeguss mit Namensinschriften und den Lebensdaten befestigt. Auf diesen Natursteinen können Blumen und Gestecke abgelegt werden.
  • Auf der Grabstätte ist im Zeitraum von 30 Jahren eine Sargbeisetzung möglich.
  • Geht bei 2-stelligen Partnergräbern bei einer nachfolgenden Beisetzung die Ruhezeit über das Nutzungsrecht von 30 Jahren hinaus, ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der gesamten Grabstätte erforderlich.
  • Unabhängig hiervon kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte grundsätzlich verlängert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gebühr wird nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Gebührensatzung berechnet.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Grabstätte ist gegen eine Gebühr möglich. 

Urnengrab in Gemeinschaftsgrabanlage

Lage: Neben der Trauerhalle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1800,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt: 1851,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsgrab in einer hochwertig gestalteten Anlage, die an eine Sonne (Steinkugel) mit Sonnenstrahlen (aus Eisen) erinnern soll. Gepflegt wird die Anlage durch den Friedhofsgärtner. Darüber hinaus bestehen für die Angehörigen keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten 
  • Sie werden abgegeben für die Beisetzung von Urnen in Einzelgräbern für einen Zeitraum von 25 Jahren. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht jedoch nicht.
  • Die Urnenbeisetzungen erfolgen innerhalb der Gemeinschaftsgrabanlage unter den Sonnenstrahlen. Die Namensinschriften werden mit den Lebensdaten auf der Steinumrandung befestigt. Die Gestaltung der Namensinschriften ist von der Kirchengemeinde vorgegeben, um das einheitliche Bild der Grabanlage zu gewährleisten. Die Namensinschriften dürfen ausschließlich von Firmen, die von der Kirchengemeinde bestimmt wurden, erstellt und angebracht werden. Die Bestellung erfolgt durch den Nutzungsberechtigten mit einem gesondertem Bestellformular.

Pflegeleichtes Urnenrasengrab

Lage: Neben der Trauerhalle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1412,50,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt: 1463,50,-€/Stelle

Besonderheiten:

  • Der überwiegende Teil der Grabstelle besteht aus Rasen, der durch den Friedhofsträger gepflegt wird. Lediglich am Kopfende der Grabstelle ist ein Streifen abgeteilt. Innerhalb der Rasenfläche am Fußende wird eine Grabplatte aus Stein mit den Lebensdaten eingesetzt. Die Gestaltung der Namensinschriften ist von der Kirchengemeinde vorgegeben, um das einheitliche Bild der Grabanlage zu gewährleisten. Die Namensinschriften dürfen ausschließlich von Firmen, die von der Kirchengemeinde bestimmt wurden, erstellt und eingesetzt werden. Die Bestellung erfolgt durch den Nutzungsberechtigten mit einem gesondertem Bestellformular.
  • Pflegeleichte Urnenrasengräber werden für die Beisetzung von Urnen in Einzelgräbern für einen Zeitraum von 25 Jahren abgegeben. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht jedoch nicht.