Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Zu einer Arbeitskultur der Offenheit, Transparenz und Einhaltung von Recht und Gesetz gehört es, dass Mitarbeitende offen auch über sensible Themen sprechen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Hinweisgeber leisten hierbei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Bisher waren sie jedoch rechtlich nicht geschützt. Um Benachteiligungen auszuschließen und hinweisgebenden Personen Rechtssicherheit zu geben, ist am 2. Juli 2023 das (staatliche) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Somit sind hinweisgebende Personen auch im Bereich des Bistums Münster noch besser vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt.

Für diese Informationen stellt das Bistum Münster ab sofort verschiedene Meldewege zur Verfügung, die bei der Ombudsstelle gebündelt werden. Hier finden die Hinweisgeber einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht, vertraulichen und - wenn gewünscht - auch einen anonymen Kontakt herzustellen.

Für den Empfang der Hinweise sind verschiedenste Kommunikationskanäle eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen. Über das neu installierte Hinweisgeberportal können gem. § 16 HinSchG anonyme Hinweise abgegeben werden.

 

E-Mail: ombudsstelle@bistum-muenster.de

Telefon: 0251 / 495 - 6644

Postfach:  Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster

Anonymes  Hinweisgebersystem: https://bistum-muenster.hintbox.de

Ansprechpartner:  Michaela Kasper, Ombudsperson  + Markus Ahlers, Leiter der Abteilung Revision