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Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.
Gewählt für sechs Jahre
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
(Quelle: Kirchensite, Bistum Münster)
Mitglieder
Der Kirchenvorstand hat 8 gewählte Mitglieder. Hinzu kommt der Pfarrer der Gemeinde, der den Vorsitz hat. Stellvertetender Vorsitzender ist Herr Harren. Mit der Schriftführung wurde Herr Ferber betraut.
Die Mitglieder sind:
Heinrich Elbers; Heinz Werner Ferber; Thomas Harren; Rüdiger Koethe; Dr. Markus Meinold; Marius Gaidetzka; Heinz Sommer; Anna Steins.
Beratend ist die Zentralredantur bei allen Sitzungen vertreten. Dies geschieht in der Regel durch Frau Nadja Düring. Als sachkundiges Gemeindemitglied ist Herr Wilhelm Ruhmann vertreten.
Ausschüsse
Der Kirchenvorstand bildet zur Wahrnehmung der Aufgaben Ausschüsse.
Bau- und Liegenschaften: Herr Elbers (Vorsitzender), Herr Gaidetzka, Herr Koethe
Dienstgeberbeauftragter für den Arbeits- und Gesundheitsschutz: Herr Koethe
Hauhaltsausschuss: Herr Harren, Herr Sommer
Friedhofsausschuss: Frau Steins, Herr Dr. Meinold, Herr Ferber, Herr Ruhmann (sachk. Bürger)
Kindertagesstättenaussschuss: Pfr. Puthussery, Herr Elbers
Personalausschuss: Pfr. Puthussery, Herr Elbers
Schriftführer: Herr Ferber
Vertretungen des Kirchenvorstandes
Pfarreirat: Frau Steins (Stellvertretung Herr Dr. Meinold)
Jugendarbeit e. V.: Herr Dr. Meinold, Harren (Stellvertreung: Frau Steins)
Vertreter im Verband der kath. Kirchengemeinden in den Dekanaten Hamm-Nord, Lüdinghausen und Werne: Herr Dr. Meinold, Herr Koethe
Eine Kontaktaufnahme kann über eines der Pfarrbüros erfolgen.
Pfarrbüro Herz-Jesu: 62966 Pfarrbüro Maria Königin: 64137